Lesen Sie in diesen fünf Abschnitten, was Fachleute über die Trockenlegung feuchter Mauern geschrieben haben, ich glaube, daß diese Beiträge eine große Hilfe für die Bildung Ihres eigenen Urteils sind.
Und schreiben Sie möglichst sachlich über Ihre Erfahrungen mit der Trockenlegung von Mauern mittels Aquapol oder ähnlichen Verfahren - über Werbung, Versprechungen, Verkäufer und Wirkungen.
Das Versprechen des Verkäufers: Bei Nichtwirkung bekommen Sie das Geld zurück.
(Auf dem Auftragsschein unterschreiben Sie, daß Sie "begleitende Maßnahmen" vornehmen müssen, die Ihnen der Verkäufer später vorschreibt. (Diese Maßnahmen bringen für sich eine Besserung, ohne daß Sie ein Gerät hätten kaufen müssen.)
Der Vorschlag des Käufers: Er bezahlt, wenn die Wirkung eingetreten ist.
Kauf des Gerätes Dezember 2001 um (umgerechnet) 11.400 Euro, festgestellt, daß es nicht wirkt Sommer 2004 - 50 Seiten Briefe, viele Stunden Ferngespräche, zwei Besuche der Geschäftsleitung im Haus, Angebot auf 4000 Euro Rückzahlung - Klage im Feber 2007 - 5 Tagsatzungen - ein gerichtlich bestelltes Gutachten - viele Einwände, auch gegen das Gutachten - Mai 2010: Anerkennung des Klagsbegehrens "aus prozeßökonomischen Gründen" - jetzt habe ich mein Geld zurückbekommen.